Der Niedersächsischer Fußballverband (NFV) plant eine weitreichende Neuerung für den Schiedsrichterbereich – und setzt damit ein deutliches Zeichen in Sachen Prävention und Verantwortung. Wie zuerst die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete, soll jeder Schiedsrichter ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen, um weiterhin Spiele pfeifen zu dürfen.
Pflicht zum Führungszeugnis ab Sommer 2026
Zum 1. Juli 2026 soll jeder Schiedsrichter in Niedersachsen verpflichtet werden, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, wenn er Spiele im Jugend- oder Seniorenbereich leiten möchte. Diese Regelung gilt flächendeckend und ohne Ausnahme: Wer kein entsprechendes Dokument vorlegt, darf künftig keine Spiele mehr pfeifen.
Die Maßnahme wird zentral über den NFV organisiert. Für die Unparteiischen selbst entstehen keine Kosten. Die Verwaltung soll über den Verbandssitz in Barsinghausen abgewickelt werden. Insgesamt betrifft die Regelung rund 8000 aktive Schiedsrichter im Bundesland – für den Verband selbst bedeutet das allerdings Kosten im hohen fünfstelligen bis niedrigen sechsstelligen Bereich.
Mehr Sicherheit im sensiblen Bereich
Der Hintergrund der Entscheidung ist klar: Das erweiterte Führungszeugnis enthält auch Einträge zu Sexual- und Gewaltdelikten, selbst wenn diese lediglich mit Geld- oder Jugendstrafen geahndet wurden. Gerade im Umgang mit Kindern und Jugendlichen gilt dieses Dokument bereits in vielen Bereichen als Standard.
Beim NFV geht es ausdrücklich nicht darum, einen Generalverdacht zu schaffen. Vielmehr sollen mögliche Risiken frühzeitig erkannt werden, bevor es zu problematischen Einsätzen kommt. Die konkrete Umsetzung der Regelung befindet sich derzeit noch in der finalen Abstimmung. Offen ist unter anderem, wie mit bestimmten Delikten wie Fahrlässigkeit oder Steuervergehen umgegangen wird.
Konkrete Fälle als Auslöser
Auslöser für die geplante Einführung waren offenbar Vorfälle aus dem Jahr 2025. In zwei Fällen im Weser-Ems-Gebiet standen Schiedsrichter im Fokus, bei denen bestehende Auflagen oder problematische Hintergründe erst durch Hinweise von außen oder interne Verdachtsmomente bekannt wurden.
In einem Fall hätte ein Schiedsrichter gegen Bewährungsauflagen verstoßen können, wenn er weiterhin Spiele im Jugend- oder Frauenbereich geleitet hätte. Erst der Hinweis einer externen Person brachte die Situation ans Licht. Wenige Wochen später wurde ein ähnlicher Fall innerhalb der Schiedsrichterschaft selbst aufgedeckt.
Diese Ereignisse gelten intern als deutliche Warnsignale und haben die Diskussion um strengere Kontrollmechanismen maßgeblich beschleunigt.
Weitere Überlegungen im Verband
Neben der Führungszeugnis-Pflicht gibt es im NFV auch Überlegungen, das Angebot für Schiedsrichter weiter auszubauen. So wird etwa ein freiwilliger Erste-Hilfe-Kurs diskutiert. Eine Verpflichtung ist hier jedoch nicht geplant – vielmehr soll es sich um ein zusätzliches Angebot handeln, um die Sicherheit auf den Sportplätzen weiter zu erhöhen.
